1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Durch die schriftliche oder mündliche Anmeldung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im Folgenden auch Kunde genannt, den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Als verbindlich gelten Buchungen, wenn sie von den Stadtschwärmern, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder mündlich bestätigt werden.
2. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt im Voraus mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin oder direkt im Anschluss an die Veranstaltung in bar unmittelbar nach der Führung.
Wünscht der Kunde bei offenen Führungen (auch für andere Veranstalter) eine Rechnung bzw. Quittung, dann erheben die Stadtschwärmer pro ausgestellter Rechnung bzw. Quittung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5€.
3. Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vom vereinbarten Termin zurücktreten. Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei den Stadtschwärmern. Dies muss schriftlich erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden.
Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt oder den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, steht den Stadtschwärmern ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
• vom 14–8. Tag vor dem vereinbarten Termin 20€
• vom 7–3. Tag vor dem vereinbarten Termin 50€ bei privaten/schulischen Führungen,
• danach 100% des vereinbarten Preises bei offenen/privaten/schulischen Führungen
(Minimum 80€ bei privaten Führungen).
Sollte der Kunde mehr als 30 Minuten zu spät kommen, besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird die Leistung dennoch erbracht, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
Will der Kunde die fehlende Zeit nachholen, wird dies wenn von Seiten des Führungsleiters möglich, gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes entsprochen. Wird die Führung vorzeitig beendet, dann ist der vereinbarte Preis ohne Abzug zu zahlen.
4. Rücktritt und Kündigung durch die Stadtschwärmer
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
• bei Einwirkung höherer Gewalt
• bei plötzlicher Krankheit eines Stadtführers
• wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die
Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
• wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
5. Haftung
Die Stadtschwärmer haften für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Die Stadtschwärmer übernehmen keine Haftung bei Unfällen und Schäden.
Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt grundsätzlich weder die Stadtschwärmer noch die Führungsleiter die Aufsichtspflicht; Begleitpersonal seitens des Kunden ist erforderlich.
6. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
7. Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München.
Die Stadtschwärmer
Cathrin Samy
Denninger Str. 6
81679 München
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81679 München